1. Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden AGB gelten für alle teilnehmenden Institutionen und Organisationen (nachfolgend: Auftraggeber) an der Aktion STADTRADELN und angeschlossenen Initiativen bzw. Instrumenten, insbesondere der Meldeplattform RADar!, des Raddatenportals BIKE MONITOR sowie weiterer von Klima-Bündnis Services (nachfolgend: Auftragnehmer) bereitgestellter oder vermittelter Angebote. Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachfolgend gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
b) Mit der Bestätigung der Teilnahme an der Kampagne STADTRADELN bzw. der Nutzung der Meldeplattform RADar! akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Etwaige AGB oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn Klima-Bündnis Services diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
c) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verlängerungsperioden oder Neuabschlüsse durch den Auftraggeber mit Klima-Bündnis Services, sofern bei der jeweiligen Buchung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart
2. Leistungsangebot
a) Der Auftraggeber erhält je nach gebuchtem Umfang Zugang zu vielfältigen Informationen und Leistungen rund um die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Radverkehr, Radwegezustandsdaten, Radverkehrsdaten und weitere Daten- und Analyseangebote. Dies verschafft dem Auftraggeber die Möglichkeit, lokal den Radverkehr zu bewerben bzw. zu fördern, Mängel am Radwegenetz zu erkennen und ihre (Rad)Verkehrswegeplanung auf eine verlässliche Datengrundlage zu stellen.
b)Sämtliche Leistungen erfolgen IT-gestützt über Server innerhalb der Europäischen Union, soweit nicht für einzelne Leistungen ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder in den ergänzenden Datenschutzhinweisen ausgewiesen ist.
c) Viele der angebotenen Leistungen können förderfähig sein. Klima-Bündnis Services informiert über bekannte Fördermöglichkeiten sowie, soweit Daten vorliegen, auch darüber, ob entsprechende Fördertöpfe bereits ausgeschöpft sind.
d) Der Zugang zu einzelnen Daten- und Analyseangeboten, insbesondere BIKE MONITOR, kann von einem gesonderten Vertrag und einer gesonderten Vergütung abhängig sein.
3. Verpflichtungen von Klima-Bündnis Services
a) Klima-Bündnis Services wird dem Auftraggeber nach dessen Anmeldung sowie nach einer Prüfung für die gebuchten Programme schnellstmöglich freischalten und entsprechend informieren.
b) Durch die Bereitstellung von Auswertungen der übermittelten Daten ermöglicht Klima-Bündnis Services in Zusammenarbeit mit Dienstleistern dem Auftraggeber eine Optimierung und Erleichterung bei der Radinfrastrukturplanung bzw. -verbesserung.
c) Klima-Bündnis Services wird sich bemühen, finanzielle Unterstützung für die Aktionen bzw. Instrumente zu akquirieren, z. B. durch Bundes- oder Landesministerien, um eine kostengünstigere Teilnahme bzw. Nutzung zu ermöglichen. Eine Gewähr für die Erlangung von entsprechenden Geldern kann allerdings nicht übernommen werden, sofern nicht durch Klima-Bündnis Services ausdrücklich durch schriftliche Mitteilung darauf verwiesen wird. Mitteilungen auf der Internetpräsenz zu etwaigen monetären Unterstützungsmöglichkeiten erfolgen nach dem jeweiligen Buchungsstand. Sollte sich im Nachhinein wider Erwarten herausstellen, dass bereitgestellte Gelder bereits ausgeschöpft sind, werden die Parteien das weitere Vorgehen abstimmen.
d) Durch adäquate Dienstleister versucht Klima-Bündnis Services eine größtmögliche Verfügbarkeit der Websites samt Apps zu gewährleisten. Eine Gewähr für jederzeitige Erreichbarkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Technisch bedingte, planbare Downtimes, etwa für Wartung, Fehlerbeseitigung oder Umstellung auf neue Systeme, werden im Vorfeld mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Software kann nicht vollkommen fehlerfrei sein; mitgeteilte oder erkannte Fehler wird Klima-Bündnis Services in Zusammenarbeit mit den Dienstleistern prüfen und die Beseitigung mit Vorrang betreiben.
e) Für die Qualität der über die STADTRADELN- und RADar!-Apps gesammelten Daten, insbesondere für die Frage, wie viele Nutzende sich im Gebiet der Kommune beteiligen, ist die Kommune im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten verantwortlich. Die Verantwortung für eine statistisch ausreichende Nutzendenzahl (N=270 für 90 % Konfidenzintervall) bzgl. des BIKE MONITOR trägt daher stets die Kommune. Die technischen Grenzen der Datenerfassung und die Qualität daraus abgeleiteter statistischer Daten richten sich ergänzend nach Ziff. 6.
4. Verpflichtungen des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen fristgemäß zu leisten.
b) Zur Verbesserung und Sicherstellung der Bekanntheit ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die Aktionen auch auf anderen Wegen als allein durch Veröffentlichungen von Klima-Bündnis Services bekanntzumachen. Eine hohe Bekanntheit führt zu einer hohen Teilnahme und damit unter anderem zu einer besonders verlässlichen und aussagekräftigen Datengrundlage.
c) Im Falle eines Rechnungsverzuges fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an. Zudem ist Klima-Bündnis Services berechtigt, bei Rechnungsverzug die Teilnahme des Auftraggebers an den gebuchten Aktionen auszusetzen bzw. Zugänge zu sperren; eine Verlängerung der Laufzeit für die Dauer der Aussetzungszeit ist hiermit nicht verbunden.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
a) Die Parteien verpflichten sich, über Details der Konditionen der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren, soweit solche Informationen nicht ohnehin öffentlich bekannt oder ermittelbar sind.
b) Für die Regelungen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die jeweils aktuellen ergänzenden Datenschutzinformationen und sonstigen auf den entsprechenden Websites veröffentlichten Datenschutzregelungen. Klima-Bündnis Services beachtet die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die EU-DSGVO und das BDSG sowie, soweit einschlägig, landesrechtliche Datenschutzvorschriften.
c) Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Klima-Bündnis Services und dem Auftraggeber. Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden richten sich zusätzlich und unmittelbar nach den hierfür geltenden Datenschutzinformationen und den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen.
6. Urheberrechte und Rechte an Daten
a) Der Auftraggeber hat keinen unmittelbaren Anspruch gegenüber Klima-Bündnis Services auf Zugriff auf die über die STADTRADELN-Apps generierten Daten. Der Zugriff auf entsprechende Daten und Auswertungen kann Gegenstand eines gesonderten, ggf. kostenpflichtigen Vertrages über das Raddatenportal BIKE MONITOR sein.
b) Klima-Bündnis Services ist berechtigt, zur Erbringung und Weiterentwicklung der vereinbarten Leistungen geeignete Dienstleister einzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Verarbeitung, Aufbereitung, Plausibilisierung, Auswertung, Aggregation und, soweit datenschutzrechtlich zulässig, Anonymisierung der im Rahmen von STADTRADELN erhobenen Daten. Die Beauftragung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der hierfür geschlossenen Verträge.
c) Klima-Bündnis Services ist berechtigt, die im Rahmen der Aktion STADTRADELN erhobenen und generierten Daten zur Erbringung, Weiterentwicklung und Verbesserung der angebotenen Leistungen zu verarbeiten. Dies umfasst insbesondere die technische Aufbereitung, Plausibilisierung, Auswertung, Aggregation und, soweit datenschutzrechtlich zulässig, Anonymisierung sowie die Erstellung von Statistiken, Analysen, Karten, Visualisierungen und sonstigen Radverkehrs- und Datenprodukten.
d) Aus den erhobenen Daten können anonymisierte und aggregierte Radverkehrsdaten sowie daraus abgeleitete Auswertungen und Datenprodukte erstellt werden. Diese können insbesondere für Zwecke der Radverkehrs- und Verkehrsplanung genutzt und Kommunen, öffentlichen Stellen, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie weiteren berechtigten Nutzenden zur Verfügung gestellt werden, soweit dies mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.
e) Die Bereitstellung und Nutzung der aus den STADTRADELN-Apps erzeugten Daten und Datenprodukte kann Gegenstand gesonderter, auch kostenpflichtiger Angebote sein. Dies gilt insbesondere für BIKE MONITOR. Die STADTRADELN-Teilnahmegebühr begründet keinen Anspruch auf Zugang zu BIKE MONITOR oder auf die Bereitstellung bestimmter Datenprodukte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
f) Die Rechte an personenbezogenen Daten richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Klima-Bündnis Services ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten sowie daraus abgeleitete Statistiken, Analysen, Karten, Visualisierungen und sonstige Datenprodukte im Rahmen der angebotenen Leistungen zu nutzen und berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Bereitstellung personenbezogener Daten einzelner Teilnehmenden an Nutzende von BIKE MONITOR ist hiervon nicht umfasst.
g) Die über die STADTRADELN-Apps erhobenen Daten werden unter Nutzung der von den Teilnehmenden eingesetzten Endgeräte und technischen Systeme erfasst. Eine vollständige, fehlerfreie oder jederzeit verfügbare Erfassung sämtlicher zurückgelegter Strecken kann aufgrund technischer Gegebenheiten, insbesondere der Eigenschaften von GPS- und mobilen Endgeräten, nicht gewährleistet werden. Auch daraus abgeleitete statistische Auswertungen können entsprechende Unsicherheiten enthalten.
h) Bei einer Veröffentlichung von Daten oder aus den Daten generierten Erkenntnissen durch den Auftraggeber ist, soweit möglich oder sinnvoll, auf die Mitwirkung von Klima-Bündnis Services und/oder das Raddatenportal BIKE MONITOR hinzuweisen; dies gilt auch bei der Übernahme von Grafiken.
i) Soweit Klima-Bündnis Services Daten oder Datenprodukte an den Auftraggeber oder sonstige berechtigte Nutzende bereitstellt, richtet sich deren konkrete Nutzung nach dem jeweiligen Leistungsumfang und, soweit vorhanden, den ergänzenden Nutzungsbedingungen oder dem gesonderten Vertrag. Eine weitergehende Vervielfältigung oder Weitergabe kann von einer Zustimmung von Klima-Bündnis Services oder des jeweiligen Rechteinhabers abhängig sein.
7. Laufzeit der Vereinbarung
a) Die Zusammenarbeit läuft immer für definierte Zeitabschnitte, wie durch Klima-Bündnis Services nach einer Buchung bestätigt.
b) Die Zusammenarbeit kann beliebig oft verlängert werden; hierfür fallen jeweils Kosten nach dem Leistungsverzeichnis in der Fassung der Buchung bzw. zum Zeitpunkt der Verlängerung an.
8. Haftung und allgemeine Bestimmungen
a) Klima-Bündnis Services bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und Qualität der angebotenen Leistungen. Für die aufgrund technischer Gegebenheiten nicht vollständig vermeidbaren Einschränkungen der Verfügbarkeit, der GPS-Erfassung oder der Genauigkeit von aus den Daten abgeleiteten Auswertungen wird keine Garantie für eine vollständige oder fehlerfreie Datenbasis übernommen.
b) Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt. Insbesondere gelten zwingende gesetzliche Haftungstatbestände sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
9. Einordnung der Datenverarbeitung gegenüber Teilnehmenden
a) Die Teilnahme an STADTRADELN durch einzelne Radelnde ist nicht Gegenstand dieser AGB. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Klima-Bündnis Services und dem Auftraggeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der teilnehmenden Personen, insbesondere von über die STADTRADELN-Apps erhobenen Standort- und Trackingdaten, wird in den jeweils geltenden Datenschutzinformationen und gegebenenfalls ergänzenden Teilnahme- oder Nutzungsbedingungen geregelt.
b) Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Beschreibung der Zwecke, Empfänger, Dienstleister, Anonymisierungs- und Aggregationsverfahren sowie einer etwaigen kommerziellen Bereitstellung anonymisierter oder aggregierter Daten mit der tatsächlich praktizierten Datenverarbeitung und den zugrunde liegenden datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen übereinstimmt.
Stand: 05. Oktober 2026