Anmeldung zum STADTRADELN 2023

Teilnahmebedingungen für Kommunen 2023

In Abhängigkeit der Einwohnerzahl und einer Klima-Bündnis-Mitgliedschaft* fallen die unten angegebenen Teilnahmegebühren für Kommunen an (für Teams und Radelnde in den Kommunen ist die Teilnahme grundsätzlich kostenfrei). Folgende Leistungen werden u. a. damit gewährleistet:

*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft beim Klima-Bündnis vorliegen. Ein Beschluss, bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.

BITTE BEACHTEN
Die Anmeldung für Kommunen ist verbindlich. Sollte es danach zu einer Stornierung kommen, sind unabhängig etwaiger Förderungen durch Landesministerien die vollen Teilnahmegebühren/Pauschalbeträge durch die anmeldende Kommune zu begleichen!

Teilnahmegebühren für Kommunen 2023
(Städte, Gemeinden, Landkreise/Regionen)

inkl. Umsatzsteuer
Die Gebühren sind inklusive in Deutschland anfallender Steuern und können daher in anderen Ländern abweichen.

 

Teilnahmemöglichkeiten für Landkreise/Regionen und deren zugehörige Städte/Gemeinden

Wenn ein Landkreis/Region am STADTRADELN teilnimmt, können auf Wunsch (einzelne oder alle) zugehörigen Städte/Gemeinden separat aufgeführt werden. Neben dem Landkreis/Region erhalten auch diese dann eine eigene, individuell gestaltbare Unterseite auf der Kampagnenwebsite, werden in sämtlichen Ergebnisübersichten aufgelistet (haben somit eigene Gewinnchance) etc. Hierfür ist lediglich ein zusätzlicher Pauschalbetrag pro Stadt/Gemeinde angesetzt. Sprich: Für den Landkreis/Region wird die reguläre Teilnahmegebühr, für die zugehörigen Städte/Gemeinden nur der Pauschalbetrag fällig (s. Gebührentabelle oben).

Definition Region

Maßgeblich sind ein gewähltes Kommunalparlament sowie der Status als sogenannte „politisch selbständige Gemeinde“, sodass eine Region auch beim STADTRADELN in der Kategorie Fahrradaktivstes Kommunalparlament entsprechend gewertet werden kann, wie z. B. die Region Hannover (und somit alle, die ein ordentliches Mitglied des Klima-Bündnis sein können; s. bei Unklarheiten Excel-Liste unter www.destatis.de mit den politisch selbständigen Gemeinden). Gleiches gilt für Gemeindeverbände und ähnliche Zusammenschlüsse.

Voraussetzung für Pauschalbetrag

Die zugehörigen Städte/Gemeinden führen zeitgleich mit dem Landkreis/Region das STADTRADELN durch. Der Landkreis/Region ist „Hauptanmelder“, d. h. er meldet sich selbst sowie alle zugehörigen Städte/Gemeinden an oder nach (über Online-Anmeldeformular).

Nachmeldungen von Städten/Gemeinden durch den Landkreis/Region sind möglich, auch wenn der Landkreis/Region bereits freigeschaltet ist (Nachmeldungen ausschließlich über das STADTRADELN-Nutzerkonto der Landkreis-/Regionskoordination). Auch in solchen Fällen sind lediglich die Pauschalbeträge fällig! Im Anschluss wird eine Gesamtrechnung an den Landkreis/Region gestellt, die als Gesamtsumme zu begleichen ist.

Nutzen Sie unsere Vorlage für die Anmeldung landkreis-/regionszugehöriger Städte/Gemeinden (XLSX), um die Abfrage der relevanten Informationen bei den entsprechenden Städten/Gemeinden zu erleichtern.

Weltweite Teilnahme von Kommunen (mit Preisnachlass)

Seit 2017 können Kommunen außerhalb Deutschlands am STADTRADELN teilnehmen. Die Voraussetzungen und Regeln sind identisch, jedoch gibt es einen Rabatt der Teilnahmegebühren von 20 %, wenn die/eine Landessprache nicht Deutsch ist und somit u. a. nicht alle Materialien voll genutzt werden können.

Förderungen für das STADTRADELN 2023

Bitte beachten:
Derzeit sind wir bezüglich Förderungen noch in Gesprächen mit dem Bundesland Sachsen.

Sobald weitere Förderzusagen vorliegen, informieren wir darüber an dieser Stelle, in unserem Newsletter sowie via Social Media.

Das sind die bisherigen Förderzusagen:

Mit RiDE – Radverkehr in Deutschland stellen wir Ihnen visualisierte Radverkehrsdaten für Ihre Kommune zur Verfügung, auf deren Grundlage Sie den Radverkehr in Ihrer Kommune neu planen können! Durch eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) über das Projekt MoveOn erhalten alle deutschen STADTRADELN-Kommunen von 2022 bis 2024 vier Anwendungsfälle, die den Radverkehr umfangreich abbilden, kostenlos, zwei weitere kostenreduziert. Sie können sich hier für die Nutzung des RiDE-Portals registrieren!

Kostenfrei: Heatmap, Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten und Statistik-Dashboard

Kostenreduziert: Quelle-Ziel-Beziehungen und Wartezeiten

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für nachhaltige Mobilität ist für Kommunen wichtiger denn je. Fachleute drängen darauf dafür ausreichende Mittel im Haushalt der Kommunen explizit einzustellen. Im Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) des deutschen Bundesverkehrsministeriums findet das STADTRADELN als geeignete Maßnahme ausdrückliche Erwähnung. Der NRVP empfiehlt Kommunen zwischen 0,50 € und 1 € pro Einwohner*in und Jahr für sogenannte nicht investive Maßnahmen zu veranschlagen, zu denen Kommunikationsmaßnahmen zählen. Damit sollte eine STADTRADELN-Teilnahme mehr als gedeckt sein.

Selbst bei Finanzengpässen gibt es vielfältige Möglichkeiten:

  • Teilnahmegebühr wird durch lokale Unterstützer der Kommune übernommen, diese könnten auf lokalen Flyern/Postern, Website etc. aufgeführt werden.
  • Bei diversen Veranstaltungen können Spenden für eine Teilnahme gesammelt werden.
  • In Kooperation können fahrradspezifische Produkte verkauft werden, wobei ein Teilbetrag der STADTRADELN-Teilnahme zufließt.
  • Gehen auch Sie auf Ihre (Landes)Ministerien zu und werben Sie für eine Förderung des STADTRADELN auch in Ihrem (Bundes)Land.

Die Anmeldung für das STADTRADELN 2023 hat begonnen!

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