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Kommunen in Baden-Württemberg erhalten eine finanzielle Förderung der Teilnahmegebühren beim STADTRADELN durch die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Aufgrund der großen Resonanz wurde der Förderbetrag um 32.400 € auf nun 378.040 € aufgestockt.
Folgende Förderbedingungen gelten:
Alle Landkreise erhalten eine 100%ige Förderung der Teilnahmegebühren. In allen Landkreisen werden darüber hinaus auch automatisch alle mitmachenden Städte und Gemeinden zu 100 % gefördert, die sich über den Landkreis anmelden (Voraussetzung ist, dass das STADTRADELN zeitgleich mit dem Landkreis durchgeführt wird).
WICHTIG: Kreisangehörige Städte und Gemeinden bitten wir, sich vor der Anmeldung zu erkundigen, ob sich der zuständige Landkreis ebenfalls beteiligt. Findet die Anmeldung einer Stadt oder Gemeinde vor der Anmeldung des entsprechenden Landkreises statt, bleiben die ursprünglichen Teilnahmegebühren bei einer nachträglichen Zuordnung zum Landkreis bestehen. Durch eine Koordination der Anmeldung und Anmeldezeiträume kann die Teilnahmegebühr entfallen und die kommunikative Wirksamkeit erhöht werden.
Städte und Gemeinden, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW)* sind, erhalten eine 100%ige Förderung der Teilnahmegebühren. Städte und Gemeinden, die nicht Mitglied in der AGFK-BW sind und nicht zeitgleich mit ihrem Landkreis am STADTRADELN teilnehmen, erhalten eine 50-%-Förderung des für sie ausschlaggebenden Betrages (s. Gebührentabelle oben – abhängig von der Einwohnerzahl und davon, ob eine Mitgliedschaft im Klima-Bündnis vorliegt). Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Anmeldungen beim Klima-Bündnis, unabhängig von einer AGFK-BW-Mitgliedschaft. Ist der Förderbetrag ausgeschöpft, so gelten danach die in der obenstehenden Gebührentabelle angegebenen „Ausgangsgebühren“ des STADTRADELN.
100%ige Förderungen werden vom Klima-Bündnis direkt mit der Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg abgerechnet, anteilige Förderungen werden den Kommunen entsprechend in Rechnung gestellt.
Kommunikation: Geförderte Landkreise, Städte und Gemeinden verpflichten sich, bei allen Presse-Aktivitäten zum STADTRADELN die Initiative RadKULTUR als Fördergeber und Kooperationspartner zu nennen. Dabei müssen mindestens zwei Pressemitteilungen zum STADTRADELN (bspw. zum Auftakt und Abschluss der Aktion) herausgegeben werden. Bei dem Versand der Pressemitteilungen ist die Initiative RadKULTUR über die E-Mail-Adresse stadtradeln sr-encml radkultur-bw.de mit in den Verteiler aufzunehmen. Vorlagen für Pressemitteilungen sind abrufbar unter https://stadtradeln-wiki.radkultur-bw.de.
Das Logo der Initiative RadKULTUR muss verpflichtend in alle Materialien zum STADTRADELN (Print sowie Online) aufgenommen werden. Das Logo wird in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung gestellt unter https://stadtradeln-wiki.radkultur-bw.de/allgemeine-materialien/logos.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft bei der AGFK-BW vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Haushaltsvorbehalt aufgehoben!
Durch die Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ist in Bayern auch 2023 eine kostenfreie bzw. kostenreduzierte Teilnahme bayerischer Kommunen am STADTRADELN möglich! Die Teilnahmebeiträge der Kommunen werden vom Staatsministerium bis zu einem Maximalbetrag von je 2.520 € gefördert (bei Landkreisen entsprechend pro zugehöriger Stadt/Gemeinde), darüber hinausgehende Teilnahmegebühren sind anteilig von den Kommunen zu entrichten.
Insgesamt stellt der Freistaat Bayern einen Förderbetrag von 150.000 € zur Verfügung. Ist der Betrag ausgeschöpft, gelten danach die oben angegebenen Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) wird in bewährter Weise fortgeführt.
Aufgrund der erfreulich hohen Nachfrage wurde der Förderbetrag einmalig für das Jahr 2023 auf insgesamt 400.000 € aufgestockt.
100%ige Förderungen werden vom Klima-Bündnis direkt mit dem Staatsministerium abgerechnet, anteilige Förderungen werden den Kommunen entsprechend in Rechnung gestellt.
Bitte beachten: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung durch den Freistaat Bayern ist eine aktive Teilnahme am STADTRADELN. Ist eine Kommune verbindlich angemeldet (auch bei Anmeldung über den Landkreis) und in den Genuss der finanziellen Unterstützung gekommen, so muss sie aktiv am STADTRADELN teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass eine angemessene Anzahl an Teilnehmenden mitradelt, ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen bzw. dem anmeldenden Landkreis anschließend vom Klima-Bündnis in Rechnung gestellt. 1.000 geradelte Kilometer sollen dabei überschritten werden. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen kreisangehörigen Städte/Gemeinden beim Landkreis.
Der Staatshaushalt 2023 trat erst zu einem Zeitpunkt in Kraft, an dem Kommunenanmeldungen bereits möglich waren. Solange mussten alle verbindlich angemeldeten Kommunen davon ausgehen, dass sie für die Teilnahmegebühren zu 100 % selbst aufkommen mussten. Sobald die endgültige Fördersumme zur Übernahme der Teilnahmegebühren durch den Freistaat feststand, wurden alle bis dahin angemeldeten Kommunen berücksichtigt. Im Zweifel war das Eingangsdatum/der Zeitstempel der Anmeldungen beim Klima-Bündnis entscheidend.
Eine andere Vorgehensweise bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens war nicht möglich, was vorab auch an dieser Stelle entsprechend kommuniziert wurde.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen des Landes Brandenburg (AGFK BB) übernimmt in Kooperation mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die STADTRADELN-Teilnahmegebühren für die Mitglieder der AGFK BB* mit einem Betrag von 40.000 €. Ist der Betrag ausgeschöpft, gelten danach die obenstehenden Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit der AGFK BB.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage wurde der Förderbetrag um 5.000 € auf nun 45.000 € aufgestockt.
Bitte beachten: Die Teilnahmegebühren werden übernommen, sofern eine nachweisliche Teilnahme am STADTRADELN durch Eintrag von Radkilometern erfolgt ist.
Bei der Teilnahme eines Landkreises müssen alle interessierten kreisangehörigen Städte und Gemeinden zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne durchführen und über ihren Landkreis an- bzw. nachgemeldet werden, sodass der Pauschalbetrag zum Tragen kommt. Die übrigen AGFK-BB-Mitglieder melden sich bitte eigenständig über das Klima-Bündnis an.
Auch nicht AGFK-BB-Mitglieder können in den Genuss des deutlich reduzierteren Pauschalbetrags kommen, der gleichfalls nur gilt, wenn die Anmeldung über den Landkreis erfolgt.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft bei der AGFK BB vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Für die Jahre 2022 bis 2026
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) übernimmt für alle Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen die Teilnahmegebühren als Unterstützung der Kommunen zur Stärkung der Nahmobilität. Zudem stellt das HMWEVW zusammen mit dem Klima-Bündnis allen hessischen Kommunen nutzergenerierte Verkehrsdaten der STADTRADELN-App zur Verfügung. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 und der Nahmobilitätsstrategie für Hessen.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis stets direkt mit dem HMWEVW.
Für die ersten Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist durch eine neuerliche Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine kostenfreie Teilnahme so lange möglich, bis der Förderbetrag in Höhe von 40.000 € ausgeschöpft ist. Es wird nach Eingangsdatum/Zeitstempel der Anmeldung beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium.
Bitte beachten: Die Teilnahmegebühren werden seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen, sofern eine nachweisliche Teilnahme am STADTRADELN durch Eintrag von Radkilometern erfolgt ist. Ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen bzw. dem anmeldenden Landkreis durch das Klima-Bündnis in Rechnung gestellt.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung fördert auch 2023 die Teilnahme am STADTRADELN. Dafür stehen in diesem Jahr 100.000 € zur Verfügung.
Bei besonders finanzschwachen niedersächsischen Kommunen, die im Haushaltsjahr 2022 Bedarfszuweisungen erhalten haben, werden die Teilnahmegebühren komplett übernommen, wenn sie sich rechtzeitig bis zum 24. Februar 2023 über agfk-niedersachsen.de/stadtradeln zurückgemeldet haben. Andere niedersächsische Kommunen erhalten eine 60-%-Förderung, solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist. Die Berücksichtigung erfolgt nach dem Eingangsdatum/Zeitstempel der Anmeldung beim Klima-Bündnis.
100%ige Förderungen werden vom Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium abgerechnet, anteilige Förderungen werden den Kommunen entsprechend in Rechnung gestellt.
Kommunikation: Für geförderte Kommunen muss das Logo des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung verpflichtend auf von Kommunen erstellte Flyer und/oder Poster zum STADTRADELN aufgenommen werden. Das Logo ist hier in unterschiedlichen Formaten downloadbar.
Für die Jahre 2022 bis 2024
In Nordrhein-Westfalen werden 80 % der Teilnahmegebühren aller Mitgliedskommunen* sowohl der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) als auch des Zukunftsnetz Mobilität NRW durch eine Förderung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Entgegen der Jahre zuvor gibt es keine Deckelung der Förderung.
Die Abrechnung erfolgt direkt über das Klima-Bündnis, das die anteilige Förderung den Kommunen entsprechend in Rechnung stellt.
*Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss eine ordentliche Mitgliedschaft vorliegen. Ein Beschluss bzw. Antrag auf Mitgliedschaft ist nicht ausreichend.
Für die Jahre 2022 und 2023
Für rheinland-pfälzische Kommunen ist durch eine Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) eine kostenfreie Teilnahme so lange möglich, bis der Betrag in Höhe von jährlich 80.000 € ausgeschöpft ist. Es wird nach Eingangsdatum/Zeitstempel der Anmeldung beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium.
Aufgrund der großen Resonanz hat das MKUEM den Unterstützungsbetrag auch für das Jahr 2023 um 20.000 € auf nun 100.000 € aufgestockt.
Bitte beachten: Ist eine Kommune verbindlich angemeldet (auch bei Anmeldung über den Landkreis) und in den Genuss der Förderung gekommen, so muss sie aktiv am STADTRADELN teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass eine angemessene Anzahl an Teilnehmenden mitradelt, ansonsten werden die oben angegebenen Teilnahmegebühren den Kommunen bzw. dem anmeldenden Landkreis anschließend vom Klima-Bündnis in Rechnung gestellt. Bei Anmeldung kreisangehöriger Städte/Gemeinden durch den Landkreis liegt die Verantwortung für die aktive Teilnahme der einzelnen Städte/Gemeinden beim Landkreis.
Für alle Kommunen im Saarland ist durch eine Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN möglich. Es wird sich erneut auf einen gemeinsamen Kampagnen-Zeitraum verständigt, der verbindlich eingehalten werden muss – dieser wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Bei der Teilnahme eines Landkreises müssen sich alle zugehörigen Städte/Gemeinden über den Landkreis registrieren (lassen), sodass lediglich der Pauschalbetrag zum Tragen kommt (s. Gebührentabelle oben).
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium.
Dank einer Förderung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) werden neuerlich die Teilnahmegebühren für schleswig-holsteinische Kommunen übernommen.
Auf Antrag, der hier zur Verfügung steht, gewährt RAD.SH Zuwendungen zur Übernahme der Teilnahmegebühren für kreisfreie Städte, Landkreise und bis zu 20 kreisangehörige Städten und Gemeinden pro Kreis aus Schleswig-Holstein. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssen dabei zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne STADTRADELN durchführen und über diesen an- oder nachgemeldet werden.
Die Frist für die Anmeldung der Kreise und kreisfreien Städte bei RAD.SH endet am 31. Juli 2023. Der Zeitraum für die Umsetzung des dreiwöchigen STADTRADELN innerhalb der kreisfreien Städte und Kreise wird von diesen selbständig festgelegt und erfolgt erst nach Bewilligung durch RAD.SH.
Für die Begünstigten ergeht ein Bewilligungsbescheid von RAD.SH.
Das Klima-Bündnis erstellt nach Abschluss der Kampagne STADTRADELN eine Rechnung über die Teilnahmegebühr an die kreisfreien Städte und Landkreise. Diese Beitragsrechnung gilt als Verwendungsnachweis und ist mit dem Mittelabruf bei RAD.SH einzureichen.
Nur für RAD.SH Mitglieder:
Mitgliedskommunen von RAD.SH erhalten die Teilnahmegebühren erstattet, auch wenn der Kreis nicht teilnimmt. Es wird gebeten sich vorab bei RAD.SH zu melden. Da diese Förderung nicht über das MEKUN läuft, muss der Antrag nicht ausgefüllt werden.
Für die Jahre 2023 bis 2025
Für alle Kommunen in Thüringen ist durch eine Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN so lange möglich, bis der Förderbetrag des jeweiligen Jahres ausgeschöpft ist! Für die Jahre 2023 sowie 2024 liegt dieser bei jeweils 35.000 €, für 2025 bei 40.000 €. Ist der Betrag ausgeschöpft, gelten danach die obenstehenden Teilnahmegebühren. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum/Zeitstempel beim Klima-Bündnis berücksichtigt.
Die Rechnungslegung erfolgt vonseiten des Klima-Bündnis direkt mit dem Ministerium
Aufgrund der gestiegenen Resonanz hat das TMIL den Förderbetrag für die Jahre 2023 und 2024 um 5.000 € auf nun ebenfalls 40.000 € aufgestockt.
BITTE BEACHTEN:
Das STADTRADELN ist für Ihre Kommune(n) kostenpflichtig, da der Förderbetrag in Ihrem Bundesland inzwischen ausgeschöpft ist!