Jede Gemeinde, Stadt oder Landkreis/Region weltweit.
Bei Landkreisen/Regionen besteht die Wahlmöglichkeit, ob nur der Landkreis/Region als solcher mitmacht oder ob einzelne (bis alle) zugehörige Städte/Gemeinden separat aufgelistet werden (stets beim Kommunenname mit dem Zusatz „Mustergemeinde im Landkreis XY“ kenntlich gemacht). Gesammelte Radkilometer werden dann der zugehörigen Stadt/Gemeinde und dem Landkreis/Region gutgeschrieben. Voraussetzung hierfür: Das STADTRADELN muss beim Landkreis/Region und bei der zugehörigen Stadt/Gemeinde zeitgleich stattfinden!
Definition „Region“ für Deutschland: Maßgeblich sind ein gewähltes Kommunalparlament sowie der Status als sogenannte „politisch selbständige Gemeinde“, sodass eine Region auch beim STADTRADELN in der Kategorie Fahrradaktivstes Kommunalparlament entsprechend gewertet werden kann, wie z. B. die Region Hannover (und somit alle, die ein ordentliches Mitglied des Klima-Bündnis sein können; s. bei Unklarheiten Excel-Liste unter www.destatis.de mit den politisch selbständigen Gemeinden). Gleiches gilt für Gemeindeverbände und ähnliche Zusammenschlüsse.
Prinzipiell kann jede Kommune (sprich Stadt, Gemeinde, Landkreis/Region) weltweit teilnehmen, demnach auch Nichtmitglieder des Klima-Bündnis. Ein Stadtratsbeschluss o. Ä. ist für eine Teilnahme bzw. Anmeldung nicht zwingend erforderlich, das Einverständnis der Kommune – z. B. durch (Ober)Bürgermeister*in, Verwaltung etc. – muss jedoch gegeben sein.
Die Kommune – oder entsprechend Beauftragte der Kommune – ist verantwortlich für die lokale Vorbereitung und Durchführung des STADTRADELNS und muss (mindestens) eine Kontaktperson benennen, die u. a. für das Klima-Bündnis, die Radler*innen und Presse vor Ort als Ansprechpartner*in dient.
Unter Materialien sind zahlreiche Hilfsmittel zu finden, dort sind auch das Gesamtkonzept der Kampagne sowie die Spielregeln für Radler*innen bereitgestellt.
Eine Gemeinde muss sich beim Klima-Bündnis offiziell und online anmelden (Infos unter Anmeldung). Sobald die Unterseite auf Teilnehmerkommunen angelegt ist, können Teams über den Online-Radelkalender registriert und klimafreundlich Kilometer für die Kommune im entsprechenden Zeitraum gesammelt werden.
Während 1. Mai bis 30. September an 21 aufeinanderfolgenden Tagen. Den genauen Zeitraum kann die teilnehmende Kommune frei wählen.
Noch während der laufenden STADTRADELN-Saison nimmt das Klima-Bündnis Anmeldungen entgegen. Solange die 21 Tage STADTRADELN noch „abgeradelt“ werden können, sind Anmeldungen bis einschließlich Oktober (außerordentlich in 2020) möglich.
(für Anmeldung im Zusammenhang mit Gewinnkategorie Fahrradaktivstes Kommunalparlament relevant)
Bei der Anmeldung der Kommunen wird nach den Parlamentarier*innen bzw. nach der exakten Anzahl der Mitglieder im Kommunalparlament gefragt. Diese Angabe ist entscheidend für die Gewinnkategorie Fahrradaktivstes Kommunalparlament, in der das Klima-Bündnis Kommunen auszeichnet.
Grundsätzlich sind die Mitglieder des Kommunalparlaments alle Personen, die dem Stadt-/Gemeinderat oder Kreistag bzw. der Stadt-/Gemeindeverordnetenversammlung angehören. Ausschlaggebend ist hierbei stets die Stimmberechtigung und dass die Mitglieder laut Gemeindeordnung von der Bevölkerung gewählt werden.
Für Städte gibt es die Wahlmöglichkeit, auch Mitglieder der Bezirksparlamente/Ortsbeirät*innen etc. hinzuzuzählen und diese aktiv ins STADTRADELN einzubinden.
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